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BFH: Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren

BFH, Urteil vom 11.3.2025 – IX R 34/21

1. NV: Gegen die Ablehnung der Akteneinsicht in die Steuerakten der Finanzbehörde muss der Steuerpflichtige erfolglos ein Vorverfahren durchführen, anderenfalls ist seine Klage unzulässig.

2. NV: Der Ausschluss des Vorverfahrens nach § 32i Abs. 9 Satz 1 der Abgabenordnung greift nur, soweit der Steuerpflichtige seinen Akteneinsichtsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ableitet.

(Amtliche Leitsätze)