©IMAGO / IlluPics

BFH: Stromsteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeit

1. NV: § 55 Abs. 4 der Insolvenzordnung i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl I 2011, 2854) ‑‑InsO a.F.‑‑ erfasste auch Stromsteuerverbindlichkeiten.

2. NV: Säumniszuschläge teilen insolvenzrechtlich das Schicksal der zugrunde liegenden Steuerverbindlichkeit. Säumniszuschläge auf Masseverbindlichkeiten sind daher ebenfalls Masseverbindlichkeiten.

3. NV: Masseverbindlichkeiten wurden nach § 55 Abs. 4 InsO a.F. nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung Senatsurteil vom 13.12.2022 – VII R 49/20, BFHE 279, 10).

BFH, Urteil vom 9.12.2025 – VII R 35/22

(Amtliche Leitsätze)