©IMAGO / Zoonar

BFH: Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

1. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2007 – II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256 und vom 01.09.2021 – II R 40/19, BFHE 275, 248, BStBl II 2023, 146).

2. Bei der Annahme, der ehevertragliche Verzicht auf Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt sei als eine die Bereicherung ausschließende Gegenleistung zu werten, handelt es sich um einen schenkungsteuerrechtlich unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, der die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes nicht ausschließt.

BFH, Urteil vom 9.4.2025 – II R 48/21

(Amtliche Leitsätze)