©IMAGO / Depositphotos

BT: Kleine Anfrage zu Safe-Harbour-Gesetz

Nach dem Stand eines sogenannten Safe-Harbour-Gesetzes zur Begrenzung von einklagbaren Forderungen privater Gläubiger bei staatlichen Schuldenrestrukturierungen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/1082). Sie will wissen, welche Rolle solch ein Gesetz für die Bundesregierung bei der Bewältigung der globalen Schuldenkrise spielt.

Mit einem Safe-Harbour-Gesetz sollen „einklagbare und vollstreckbare Forderungen vor deutschen Gerichten auf den Umfang begrenzt“ werden, „der in internationalen Schuldenrestrukturierungen unter Beteiligung der Bundesregierung vereinbart wurde“. Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung darauf, dass derzeit „47 Staaten extrem hoch verschuldet“ sind und mindestens 15 % ihrer Staatseinnahmen für Zins- und Tilgungszahlungen an ausländische Gläubiger aufwenden müssten.

(Quelle: hib 333/2025 vom 5.8.2025)