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BFH: (Keine Fortgeltung des im ersten Rechtsgang erklärten Einverständnis­ses mit einer Entscheidung durch den sogenannten konsentierten Ein­zelrichter im zweiten Rechtsgang)

NV: Ein im ersten Rechtsgang erklärtes Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Senats gemäß § 79a Abs. 3, 4 der Finanzgerichtsordnung gilt für das Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof im zweiten Rechtsgang nicht fort.

BFH, Beschluss vom 18.6.2025 – II B 27/24

(Amtliche Leitsätze)