Pilotierung steht in den Startlöchern
24. Oktober 2024
„Bürgerfreundlich, unkompliziert und stets am Puls der Zeit: Mit ‚RABE‘ optimieren wir unseren Service bei der Steuererklärung weiter! Belege können zukünftig direkt beim Erstellen der elektronischen Steuererklärung in Mein ELSTER online hinterlegt werden, das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkompliziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die Finanzbehörde vermieden und die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt noch effizienter, transparenter und digitaler – ein Win-Win für beide Seiten!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
„Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit gehen Hand in Hand und sind uns in Bayern besonders wichtig! Natürlich können unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die steuerberatenden Berufe die Belege auch wie bisher erst nach Anforderung durch das Finanzamt einreichen“, betont Füracker.
Das neue Verfahren zur Referenzierung auf Belege („RABE“) wurde im KONSENS-Verbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege nach Anforderung der Finanzämter elektronisch oder per Post einzureichen. Die neue Funktion bietet zukünftig die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER zu hinterlegen und diese bestimmten Eingabefeldern zuzuordnen. Die Beschäftigten der Finanzbehörden können diese Belege dann bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen. Das Finanzamt kann die Nachweise so direkt ohne zeitliche Unterbrechung und ohne zusätzlichen Aufwand für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder deren steuerlichen Berater einsehen; diese werden über den Belegabruf durch das Finanzamt digital informiert.
Die Pilotierung des neuen Verfahrens „RABE“ startet voraussichtlich Ende diesen Jahres an ausgewählten bayerischen Finanzämtern. Die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen wird anschließend sukzessive bundesweit an allen Finanzämtern möglich sein. In Bayern startet die Pilotierung mit den Ämtern Augsburg-Stadt, Erlangen, Memmingen-Mindelheim und Nürnberg Nord. Die „RABE“-Funktion wird in Mein ELSTER beziehungsweise weiteren “RABE-fähigen“ Softwareprodukten erstmalig bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 zur Verfügung stehen.