- Kooperation mit Technischen Universität Nürnberg // Verwaltungsprozesse effizienter und effektiver gestalten
„Traditionelle Verwaltungsprozesse effektiver gestalten, Routineaufgaben automatisieren und Personalressourcen optimieren – wir treiben die Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter massiv voran! Die heute auf den Weg gebrachte Kooperation mit der Technischen Universität Nürnberg ist der Grundstein für gemeinsame Forschung und Entwicklung neuer, zukunftsträchtiger KI-Technologien und Projekte. Bayern hat top Universtäten und eine schlagkräftige Verwaltung – gemeinsam nutzen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung und KI! In unserer Steuerverwaltung ist KI bereits seit Jahren im Einsatz, der Einsatz wird nun umfassend ausgebaut. Ein herzliches Dankeschön an alle Initiatoren und Beteiligte, die mit ihrer Expertise zum Erfolg unseres Projekts beitragen. Wir gestalten unsere bayerische Finanzverwaltung zukünftig noch bürgerfreundlicher, effizienter und leistungsfähiger!“, freute sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Unterzeichnung der Kooperation am Freitag (2.8.) in Nürnberg.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume: „Mehr KI, weniger Bürokratie! Die Kooperation von UTN und Steuerverwaltung macht deutlich: Zukunftstechnologien sind kein Selbstzweck, sie haben einen echten Nutzen für die Menschen. Wir leisten hier Pionierarbeit auf allen Ebenen. Mit der UTN bauen wir eine einzigartige KI Universität auf und tun alles dafür, dass wir bei den großen technologischen Entwicklungen vorne dabei sind. Wir wollen Künstliche Intelligenz nach unseren Werten gestalten, denn nur wenn ein KI-Modell vertrauenswürdig ist, können wir es auch in sensiblen Bereichen nutzen – in der Medizin zum Beispiel oder als Staat in der Verwaltung. Damit lässt sich Effizienz steigern und Bürokratie abbauen. Für die Steuererklärung muss der alte Grundsatz neu interpretiert werden: früher Bierdeckel, heute Smartphone.“
Prof. Alexander Martin, stellvertretender Gründungspräsident der UTN: „Die Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium ist ein exzellentes Beispiel dafür, wie wir als junge Uni, die sich auf Künstliche Intelligenz fokussiert, die Herausforderungen angehen, die die Gesellschaft an uns stellt. Mit den Professoren Wolfram Burgard und Josif Grabocka haben wir Experten mit weltweitem Renommee für den Einsatz modernster KI-Methoden zur Lösung realer datengesteuerter Aufgaben an Bord. In der Öffentlichkeit ist häufig von den KI-generierten Texten, Bildern oder Filmen die Rede. In diesem Projekt arbeiten wir an Lösungen, die nicht unbedingt laut und bunt sind, die aber konkreten Nutzen für viele Menschen generieren.“
Der heute unterzeichnete Letter of Intent des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der Technischen Universität Nürnberg (UTN) umfasst eine enge Zusammenarbeit bei der Erforschung und Entwicklung neuer KI-Modelle, die Optimierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen sowie eine insgesamte Effizienzsteigerung. Die Zusammenarbeit wird auch die Entwicklung neuer KI-Modelle umfassen, die in der Lage sind, Schlussfolgerungen in rechtlichen und regulatorischen Steuerrahmen zu ziehen.
Mit Hilfe des Einsatzes von KI sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung und Abgabe ihrer Steuererklärung unterstützt werden. Außerdem soll der Einsatz von KI insbesondere auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter deutlich entlasten, indem Routineaufgaben automatisiert werden, nützliche Unterstützung geleistet wird und das vorhandene Fachwissen der Beschäftigten bei komplexen Fragestellungen effektiver eingesetzt werden kann. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies schnellere Bearbeitungszeiten und hochqualitative Ergebnisse.
Angesichts der Sensibilität des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung ist geplant, im Rahmen der Kooperation ein spezielles und sicheres gemeinsames Forschungslabor zwischen dem Bayerischen Landesamt für Steuern und der UTN einzurichten, das den höchsten Standards für IT-Sicherheit und Datenverarbeitung entspricht.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 245 v. 2.8.2024