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Neue TR des BSI: Identitätsmissbrauch in E-Mail bekämpfen

Cyberangriffe mit Hilfe von E-Mails sind weiterhin eine große Bedrohung für Unternehmen, Organisationen und Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere Phishing-Mails, mit denen Zugangsdaten oder ganze Identitäten gestohlen werden sollen, sind ein weithin genutztes Angriffsmittel. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun die Technische Richtlinie E-Mail-Authentifizierung (TR-03182) veröffentlicht, die E-Mail-Service-Providern eine Richtschnur im Vorgehen gegen Phishing und Spoofing, also das Fälschen des Absendernamens, zur Verfügung stellt. Die Maßnahmen müssen ausschließlich durch die jeweiligen Diensteanbieter umgesetzt werden, die ihre Kundinnen und Kunden damit aktiv schützen können.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner: „Wir müssen Cybersicherheit pragmatisch gestalten und im Rahmen des digitalen Verbraucherschutzes die Anwenderinnen und Anwender, wann immer es geht, aktiv schützen. Die Technische Richtlinie zur E-Mail-Authentifizierung setzt genau hier an.“

Die TR-03182 formuliert Maßnahmen, mit denen Inhalt und Absender einer E-Mail authentifiziert werden können. So wird mit Hilfe des Standards SPF (Sender Policy Framework) die grundsätzliche Berechtigung zum Senden von E-Mails im Auftrag einer bestimmten Domain geprüft. Der ebenfalls in der Technischen Richtlinie geforderte Standard DKIM-Domain Key Identified Mail (Domain Key Identified Mail) bindet jede gesendete E-Mail kryptographisch an die Domain. Damit wird die bereits etablierte TR-03108 (Sicherer E-Mail-Transport), die sich auf den sicheren E-Mail-Transport von Punkt zu Punkt bezieht, fachlich und technisch ergänzt. So können Mail-Anbieter ihre Kundinnen und Kunden vor Identitätsmissbrauch (Spoofing und Phishing) und unberechtigtem Mitlesen und Manipulation (Man-in-the-middle-Angriffen) schützen. Selbst neu entdeckte Angriffsmethoden wie das SMTP-Smuggling werden durch das Umsetzen der Maßnahmen erschwert.

Große Mail-Anbieter haben bereits angekündigt, für das massenhafte Zustellen von E-Mails künftig Mechanismen zur E-Mail-Authentifizierung zu fordern. Die TR-03182 berücksichtigt diese geforderten Technologien bereits.

(BSI, 16.2.2024)