Das nahende Fristende zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen war Anlass für DStV-Präsident StB Torsten Lüth, im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die damit verbundenen Belastungen und Sorgen des Berufsstands deutlich zu adressieren.
Insbesondere umfangreiche und schablonenhafte Beleganforderungen durch die einzelnen Bewilligungsstellen der Länder führen derzeit zu Mehrbelastungen in den Kanzleien, die bei den gesetzten Abgabefristen eingepreist werden müssen, so die Forderung des DStV im Austausch mit der zuständigen BMWK-Abteilungsleiterin Dr. Sabine Hepperle.
Während der Coronakrise haben Steuerberaterinnen und Steuerberater als prüfende Dritte verlässlich die massenweisen Hilfeanträge als Zusatzaufgabe geschultert, um eine schnelle Unterstützung der betroffenen Unternehmen zu ermöglichen. Die Schlussabrechnungen dürften nun insbesondere in Fällen mit überschaubarer Förderhöhe nicht im Nachhinein zu einem Mehr an Bürokratie und unverhältnismäßigem Aufwand in den Kanzleien führen. Hier wird der DStV auch weiterhin den Finger in die Wunde legen.
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