Finanzministerium und bayerische IHKs unterzeichnen Letter of Intent
„Bürokratieabbau und Steuervereinfachungen entlasten sowohl Wirtschaft als auch Verwaltung und sind wesentliche Faktoren für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern. Um die hier vorhandenen Potentiale möglichst umfassend zu erkennen und auszuschöpfen, ist die Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen von enormer Bedeutung – sie ist der Schlüssel für einen modernen und effizienten Steuervollzug!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der heute (15.12.) unterzeichneten gemeinsamen Erklärung der bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. „Nur wenn wir die Themen der jeweiligen anderen Seite kennen, können wir diese gemeinsam angehen, Abläufe effizienter gestalten und dadurch letztlich auf beiden Seiten wertvolle Zeit sparen und personelle Ressourcen schonen“, so Füracker weiter.
Für die bayerischen IHKs steht fest: „Ein moderner, einfacher Steuervollzug ist im gemeinsamen Interesse von Verwaltung und Wirtschaft. Dabei gilt:
Mehr Kooperation statt Konfrontation ist wesentlich für ein gedeihliches Zusammenwirken von Unternehmen und Finanzverwaltung in Bayern“, sagt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Wir brauchen einen verstärkten partnerschaftlichen Umgang – zum beiderseitigen Vorteil. Kluge Rahmenbedingungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verwaltung fördern, sind ein wichtiger Standortfaktor“, so Gößl.
In der gemeinsamen Erklärung der bayerischen IHKs und des Finanzminis[1]teriums werden Grundgedanken festgehalten, die einer effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit dienen sollen. Unter anderem sollen Außenprüfungen beschleunigt werden, die technischen Möglichkeiten zum schnellen, wechselseitigen Datenaustausch genutzt und fortentwickelt werden sowie die Betreuung von Startups und anderer Existenzgründern gestärkt werden.
Der Letter of Intent ist unter https://www.stmfh.bayern.de/imperia/md/content/stmf/vereinfachtes_steuerverfahren.pdf sowie unter www.bihk.de abrufbar
(IHK Bayern (München), PM v. 15.12.2023)