Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
BMF, 15.11.2023 – GZ IV B 6 – S 1316/21/10019 :034; DOK 2023/1004271
Durch das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) wurde ein Teil der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1) in nationales Recht umgesetzt.
Die Meldung der Plattformbetreiber an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen zu erfolgen, § 15 Absatz 1 Satz 1 PStTG.
Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 PStTG bekanntgegeben. Der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte Versionen stehen auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Nähere Informationen zur Datenübermittlung der Meldungen der Plattformbetreiber können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im Kommunikationshandbuch „Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber DAC7/DPI“ abgerufen werden. Die Datenübermittlung hat über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder zu erfolgen.
1. Datenübermittlung über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder DIP (Digitaler Posteingang) ist die neue Massendatenschnittstelle für die Plattform OZG BZSt (PoSt). Sie ersetzt mittelfristig die bisherige Massendatenschnittstelle ELMA.
Der Aufbau der XML-Struktur besteht aus einem Root-Element. Dieses Element stellt den Wurzelknoten für die gesamte zu übertragende Datei dar.
Danach folgt der DIP-Abschnitt. Dieser beinhaltet die Teile header und body. Der header enthält alle Informationen des Senders für die Fachverfahren- und Sender-Zuordnung. Unter body befinden sich die fachverfahrensspezifischen Inhalte. Hinsichtlich der Beschreibung der Struktur wird auf das jeweilige Fachverfahren verwiesen.
Die zugehörigen XML Schema Definitionen sowie weitere Erläuterungen sind auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch DIP Standard KHB abrufbar.
Abbildung 1: Graphische Darstellung des dip-Schemas 2. Aufbau der zu meldenden Daten nach DPI-XML-Schema v.1.00 der OECD Die Datensatzbeschreibung für den Aufbau der zu meldenden Daten ist als Anlage beigefügt.
3. Erstmalige Anwendung
Das Datenschema ist entsprechend des PStTG für Daten zu verwenden, die nach dem Meldestandard für den erstmaligen Meldezeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 erhoben wurden und im Wege der Datenfernübertragung an das BZSt grundsätzlich bis zum 31. Januar 2024 zu übermitteln sind.
Dieses Schreiben steht ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen und des BZSt zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundessteuerblatt Teil I.
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