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Für ein moderneres und zukunftsfestes Steuerrecht: Bundesfinanzministerium setzt zwei Expertenkommissionen ein

Im Rahmen von verschiedenen Expertendialogen mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft und Politik sollen konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen erarbeitet werden. Den Auftakt bildet die Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“, die am 29. September 2023 ihre Arbeit aufnimmt. Am 12. Oktober startet die Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“.

Mit dem Wachstumschancengesetz werden bereits dringend notwendige Impulse für Investitionen in die Transformation unserer Volkswirtschaft gesetzt. Die aktuellen wirtschaftlichen und standortpolitischen Herausforderungen anzugehen, ist aber eine Daueraufgabe. Dazu gehört auch, das deutsche Steuersystem ganz grundsätzlich auf seine Zukunftsfestigkeit zu überprüfen. Für die Attraktivität des Standortes Deutschland spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine gewichtige Rolle. Sie beeinflussen über die Gewinnerwartungen von Unternehmen vor allem auch Investitionsentscheidungen und damit Innovationen. Es geht daher um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

„Unser Steuerrecht muss fit für die Zukunft gemacht werden. Das gilt nicht erst, seitdem wir in den vergangenen Jahren krisenbedingt unseren Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den steuerberatenden Berufen sehr viel zugemutet haben. Dem Modernisierungsstau müssen wir entgegentreten. Vor diesem Hintergrund, aber auch angesichts struktureller Herausforderungen und globaler Veränderungen, ist unser Format unerlässlich, um wirtschafts- bzw. steuerpolitisch ausgewogene und zugleich vor allem praxisorientierte und zukunftsgerichtete Verbesserungen in unserem Steuersystem vorzunehmen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir zahlreiche namhafte Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft für unser Vorhaben gewinnen konnten. Denn ein modernes, wettbewerbsfähiges Steuerrecht kann nur zusammen mit denjenigen effizient und praxistauglich gestaltet werden, die die Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxis einbringen können und die es praktisch anwenden müssen.“Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Katja Hessel

Mit dem OECD BEPS-Prozess, der Zwei-Säulen-Lösung einschließlich der weltweiten Mindeststeuer sowie einer Vielzahl von EU-Initiativen der letzten Jahre sind wichtige Maßnahmen gegen unfairen Wettbewerb und unangemessene Steuergestaltungen ergriffen worden. Jetzt gilt es aber auch, Steuern für Unternehmen sowie Bürger und Bürgerinnen möglichst handhabbar auszugestalten, digitale Lösungen mitzudenken und attraktive Rahmenbedingungen einschließlich im internationalen Vergleich akzeptable Steuerbelastungen sicherzustellen.

Für eine unseren Modernisierungsansprüchen genügende Fortentwicklung des Steuersystems braucht es Lösungen, die praxisnah und auch politisch umsetzbar sind. Die Einbindung der Expertise aus Wissenschaft und Wirtschaftspraxis ist dabei unverzichtbar.
Deshalb sollen unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel bis Mitte des Jahres 2024 Konzepte für ein vereinfachtes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht in den zwei Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ erarbeitet werden.

Den Auftakt wird die Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ machen, in der ab dem 29. September 2023 Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft zusammenkommen, um Ansätze zur weiteren Vereinfachung und Entbürokratisierung der Unternehmensteuer zu sondieren, mögliche Verbesserungen für einen verlässlichen und planbaren Steuervollzug zu diskutieren und die internationale Entwicklung und sich hieraus ergebende Folgen und Chancen für das nationale Recht einzubeziehen.

Am 12. Oktober 2023 wird die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ ihre Arbeit aufnehmen. Hier liegt der Fokus auf den Chancen der Digitalisierung, einfacher umsetzbaren Regeln sowie dem Abbau von Steuererklärungsbürokratie.
Die Arbeiten sollen Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden.

(BMF, PM Nr. 18/2023 v. 29.09.2023)