Die BStBK zeichnet auch im Jahr 2024 wieder die beste wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung mit dem „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus.
Der Preis:
– Der Förderpreis ist mit 3.000,00 € dotiert.
– Zusätzlich ermöglicht die BStBK dem Preisträger die Teilnahme am Kongress der International Fiscal Association (IFA) 2025 in Lissabon, Portugal.
Zu beachten ist:
– Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2023.
– Die Veröffentlichung der Publikation muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt sein.
Weitere Informationen:
– Die Bewerbungsbedingungen können Sie bei der BStBK abfragen oder Sie besuchen uns auf unserer Internetseite www.bstbk.de.
Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg.
Prof. Dr. Hartmut Schwab Claudia Kalina-Kerschbaum
Präsident der BStBK Geschäftsführerin der BStBK
(Stand: 8. September 2020)
Bewerbungsbedingungen für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ der Bundessteuerberaterkammer
1. Zur Förderung des Interesses des Berufsnachwuchses am internationalen Steuerrecht, an der internationalen betriebswirtschaftlichen (Steuer-)Lehre und der Volkswirtschaftslehre setzt die Bundessteuerberaterkammer einen Förderpreis aus. Der Förderpreis ist mit 3.000,00 € dotiert.
Zusätzlich wird dem Preisträger die Teilnahme an dem jährlich stattfinden Kongress der International Fiscal Association (IFA) unter Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten sowie der Teilnehmergebühr ermöglicht. Die Buchung für die Reise übernimmt die Bundessteuerberaterkammer.
2. Mit dem Förderpreis soll eine herausragende Arbeit auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung ausgezeichnet werden. Die Publikation kann in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein.
3. Die Arbeit muss wissenschaftlichen Kriterien genügen. Es kann eine Monografie, eine Dissertation, oder eine Habilitation sein. Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten werden nicht berücksichtigt.
Publikationen, bei denen ein Co-Autor beteiligt war, sind zugelassen, wenn ein eigener Beitrag belegbar ist. Die Veröffentlichung muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt sein.
4. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 31. Dezember eines Jahres (Bewerbungsjahr) der Bundessteuerberaterkammer, Postfach 02 88 55, 10131 Berlin, vorliegen.
5. Für den Förderpreis können sich Absolventen eines juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs bewerben, die am Ende des Bewerbungsjahres das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die entweder Steuerberater i. S. d. deutschen Steuerberatungsgesetzes sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem Beschäftigungsverhältnis zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung i. S. d. deutschen Steuerberatungsgesetzes stehen.
6. Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
a) 2 Druckexemplare der Publikation sowie eine elektronische Version der eingereichten Arbeit,
b) eine Zusammenfassung der Arbeit in deutscher Sprache (ca. 1 DIN-A4-Seite),
c) soweit vorhanden, Erst- und Zweitgutachten mit den entsprechenden Benotungen,
d) bei Steuerberatern der Auszug aus dem Berufsregister oder bei angehenden Berufsangehörigen die Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung,
e) ein Lebenslauf.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
7. Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer entscheidet auf Vorschlag des Ausschusses „Internationales Steuerrecht“ unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preisvergabe.
Ablehnungen werden nicht begründet.
8. Die Preisverleihung erfolgt auf dem jährlich stattfindenden DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS. Neben der Preisträgerin/dem Preisträger erhält auch die/der wissenschaftliche Betreuer der Arbeit eine Ehreneinladung für den Kongress.