Neue BdSt-Initiative zur Entlastung der Mittelschicht
Es ist höchste Zeit, die Mittelschicht steuerlich zu entlasten. Deshalb legt der Bund der Steuerzahler einen Vorschlag für eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs vor – inklusive weiterer Abflachung des „Mittelschichtsbauchs“ und später einsetzendem Spitzensteuersatz. Der Grund für dieses Engagement liegt auf der Hand: Die letzte strukturelle Einkommensteuer erfolgte 2009! Seit 2016 wird zwar die ungerechte kalte Progression abgebaut und damit die Inflation zugunsten der Steuerzahler berücksichtigt. Aber der sogenannte Mittelschichtsbauch – der Knick im Verlauf des Einkommensteuertarifs, der für eine hohe Belastung des unteren/mittleren Gehaltsbereichs steht – existiert weiterhin. Schon gutverdienende Facharbeiter landen derzeit beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
Im Einzelnen: Der neue Tarifreformvorschlag des Bundes der Steuerzahler steht für durchgreifende Entlastungen. Demnach soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro greifen und nicht schon ab 62.810 Euro wie derzeit. Zur weiteren Abflachung des „Mittelschichtsbauchs“ soll die 1. Progressionszone des Tarifs bei 45.000 Euro und einem Steuersatz von 35 Prozent enden – statt bei 16.000 Euro und rund 24 Prozent wie im aktuellen Tarif. Zur Deckelung der Entlastung sieht unser Vorschlag einen neuen Steuersatz von 48 Prozent ab einem Jahreseinkommen von einer Million Euro vor (siehe Grafik).
Dieser Reformvorschlag würde Entlastungen für fast alle bedeuten. Verglichen mit dem Tarif 2024 hätte der Vorschlag einen Gesamteffekt von schätzungsweise 26 Milliarden Euro. Ein durchschnittlich verdienender Single müsste rund 1.000 Euro weniger Einkommensteuer zahlen. Bei einer Durchschnittsfamilie wären es rund 2.000 Euro.
Unser Vorschlag wird bereits medial diskutiert: Was die CDU-Steuerpläne für Steuerzahler und Staatshaushalt bedeuten (handelsblatt.com)
(BdSt v. 7.9.2023)