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BMF: Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge zieht Bilanz: Mehr als 313 Mio. Euro an Nachzahlungen seit 2020 erwirkt

2022 rund 92,5 Mio. Euro an Abgabennachzahlungen fällig

Der seit 1. Jänner 2020 bestehende Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) im Finanzministerium ist eine bundesweite Organisationseinheit. Er führt unter anderem die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung und die Kommunalsteuerprüfung durch. Seit Einrichtung des PLB wurden insgesamt mehr als 313 Mio. Euro an Forderungen aus Lohnabgaben und Sozialversicherung festgesetzt.

„Durch die erfolgreiche Arbeit des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge stellen wir die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicher. So bekämpfen wir Steuerbetrug zum Schutz der redlichen Wirtschaft sowie der Ansprüche der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zu ihrer erfolgreichen Tätigkeit“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Der Großteil der Nachzahlungen setzt sich aus 57 % Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Dienstnehmerbeitrag sowie 39 % Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Der Rest in Höhe von 4 % entfällt auf die Kommunalsteuer. Pro Jahr werden vom PLB durchschnittlich 12.000 Unternehmen geprüft. Ein weiterhin wichtiger Bestandteil des gesetzlichen Auftrages des PLB ist seit 2021 die Überprüfung der Kurzarbeitsbeihilfen, die im Rahmen der Lohnsteuerprüfung durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Erhebungen führten zu etwas mehr als 1.000 Gutachten mit Auffälligkeiten, die an das AMS übermittelt wurden.

„Die Präventiv- und Außenwirkung der Prüfmaßnahmen trägt maßgeblich zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft bei. Das schützt die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vor Lohn- und Sozialdumping. Abgabenbetrug ist auch in Zukunft kein Kavaliersdelikt“, betont Brunner.

2022 Mehrergebnis von rund 180 Mio. Euro

Im Jahr 2022 ergab die Tätigkeit der 215 Prüferinnen und Prüfer des PLB fällige Abgabennachzahlungen von mehr als 92 Mio. Euro. Zusammen mit der Prüftätigkeit der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen, Bergbau (BVAEB) kommt man für das vergangene Jahr sogar auf ein Mehrergebnis von rund 180 Mio. Euro. Durch die Kooperation mit den verschiedenen Einheiten des Finanzressorts, wie zum Beispiel der Finanzpolizei oder der Steuerfahndung, konnte wertvolles Kontrollmaterial im Bereich der Betrugsbekämpfung sichergestellt werden. Somit wurden nicht nur Abgabennachforderungen fällig, sondern auch Finanzstrafen durch das Amt für Betrugsbekämpfung verhängt und Übertretungen an die Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt.

Die Nachzahlungen im Bereich der Lohnsteuer inkl. Dienstgeberbeitrag und Dienstnehmerbeitrag wurden im Jahr 2022 mit mehr als 44 Mio. Euro festgesetzt. Die nachgeforderte Sozialversicherung betrug mehr als 40 Mio. Euro. Für die Gemeinden konnten durch die Kommunalsteuerprüfung 9 Mio. Euro eingehoben werden.

Im Jahr 2022 wurden durch den Prüfdienst 13.525 Prüfmaßnahmen gesetzt. Dabei wurden 8.672 gemeinsame Prüfungen der Lohnsteuer und Beiträge (GPLB) vorgenommen und 3.342 Kurzarbeitsüberprüfungen (KUA) durchgeführt. Es gab 563 Beanstandungen bei coronabedingten KUA-Prüfungen, bei denen ein Gutachten an das AMS erstellt werden musste. Bei den restlichen 1.511 Prüfmaßnahmen handelte es sich um unterschiedliche Erhebungen und Nachschauen.

Über 8.200 Prüfungen im ersten Halbjahr 2023

Im ersten Halbjahr 2023 konnten bereits mehr als 8.200 Prüfmaßnahmen gesetzt werden, die zu Nachzahlungen in Höhe von mehr als 66 Mio. Euro geführt haben. Die Überprüfung der Kurzarbeitsbeihilfe hat im ersten Halbjahr 2023 zu 185 Gutachten an das AMS geführt. Hier besteht der Verdacht, dass die Kurzarbeitsbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde.

(BMF v. 16.8.2023)

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