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Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und Finanzplan bis 2027

Für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik: Ausgaben priorisieren, Investitionen stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen.

Der Haushaltsentwurf und die Finanzplanung stehen wie schon der Bundeshauhalt 2023 im Zeichen einer Finanzpolitik der Zeitenwende. Russland führt seinen Angriffskrieg in Europa gegen die Ukraine weiter fort. Der Anstieg des Preisniveaus und der Zinsen haben sich verfestigt.

Mit dem beschlossenen Entwurf reagiert die Bundesregierung entschlossen auf die drängendsten Herausforderungen und stellt aktiv die Weichen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, notwendige Transformationsprozesse anzustoßen und unseren Wohlstand nachhaltig zu sichern.

Um diese Prioritäten setzen zu können, haben wir alle Ausgaben im Bundeshaushalt auf den Prüfstand gestellt. Wir heben Einsparpotenziale und senken Ausgabeansätze ab, die in der Vergangenheit Minderausgaben verzeichneten. Die Ressorts – bis auf das Bundesministerium der Verteidigung – erbringen zusätzlich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in den Jahren 2024 und 2025 einen Einsparbeitrag von rund 3,5 Mrd. € pro Jahr.

Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Wir haben heute einen Haushaltsentwurf beschlossen, der die finanzpolitischen Realitäten anerkennt. Anders als in der Vergangenheit lassen sich unterschiedliche politische Vorstellungen nicht durch den Einsatz von immer mehr Geld überdecken. Deshalb war dieser Entwurf für alle Beteiligten ein großes Stück Arbeit.

Wir beenden nun den Krisenmodus expansiver Staatsfinanzen. Das ist nicht nur Vorgabe der Verfassung, sondern ein Gebot ökonomischer Klugheit, Ausdruck des Verantwortungsgefühls gegenüber kommenden Generationen und ein Signal über die deutschen Grenzen hinaus. Gleichzeitig stellt dieser Entwurf Weichen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Wir investieren auf Rekordniveau und setzen klare Prioritäten – für die Stärkung von Wachstum und Wohlstand, mehr Sicherheit, bessere Bildung, nachhaltigen Klimaschutz und die Beschleunigung der Digitalisierung.

Es bleiben aber Herausforderungen. Der Konsolidierungskurs muss in den kommenden Jahren entschieden fortgesetzt werden. Angesichts vieler gebundener Ausgabeposten müssen Freiheitsräume im Haushalt erst wieder geschaffen werden. Das verlangt weiterhin kritische Überprüfungen bestehender Ausgaben und Priorisierungen. Der Haushaltsentwurf 2024 ist in diesem Sinne für mich kein Abschluss, sondern Auftakt für weitere Anstrengungen. Neue strukturelle Ausgaben können nur noch realisiert werden, wenn es strukturell wirksame Gegenfinanzierungen gibt.“

Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nachhaltig sichern

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges belasten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland stark. Die konjunkturelle Entwicklung hat sich abgekühlt. Für 2023 wird nach der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung ein Zuwachs des BIP um 0,4 % erwartet. Für 2023 wird in der Jahresprojektion mit einer Inflationsrate von durchschnittlich 5,9 % gerechnet.

Mit dem Regierungsentwurf 2024 und dem Finanzplan bis 2027 wird die reguläre Kreditobergrenze wie auch schon in 2023 eingehalten und die Neuverschuldung massiv zurückgefahren. Dadurch wird auch der Inflationsdruck gedämpft.

Die Ausgaben werden in allen Jahren gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr abgesenkt. Gleichwohl liegen die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt im Jahr 2024 mit rund 445,7 Mrd. € 25 % über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Differenzen durch Rundung möglich

Nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen im Jahr 2023 enthalten auch ein Darlehen an das Generationenkapital in Höhe von 10 Mrd. €, ein Darlehen an den RST-Trust des IWF in Höhe von 6,3 Mrd. € sowie an den Gesundheitsfonds in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 1 Mrd. €, da diese haushaltsrechtlich als Investitionen zu verbuchen sind. Sondereffekte im RegE 2024 und Finanzplan bis 2027 durch Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur und Verlagerung der Ausgaben in den Kernhaushalt sowie gegenläufige Verlagerung investiver Ausgaben für Mikroelektronik und Wasserstoff in den Klima- und Transformationsfonds.

Investitionen stärken

Die Investitionsausgaben bleiben weiter auf sehr hohem Niveau. Gegenüber dem Vorkrisenniveau (Ist 2019: 38,1 Mrd. €) werden sie erheblich gesteigert. Für 2024 sind insgesamt rund 54,2 Mrd. € vorgesehen. In den Jahren von 2024 bis 2027 stehen rund 23,2 Mrd. € mehr zur Verfügung als bislang eingeplant. Notwendige Zukunftsinvestitionen insbesondere in Digitalisierung, Mobilität, Bildung und Forschung werden ermöglicht. Hierzu zählen künftig auch die Investitionen für die digitale Infrastruktur, die bisher im Sondervermögen „Digitalfonds“ veranschlagt waren. Diese Investitionen bilden das Fundament, um den sich abzeichnenden strukturellen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft begegnen zu können.

Frieden und Stabilität sichern

Zur Sicherung von Frieden und Stabilität stärkt die Bundesregierung die Bereiche Äußere Sicherheit und Verteidigung. Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und dem Finanzplan bis 2027 sowie dem Sondervermögen Bundeswehr wird die Bundesregierung ab 2024 ihren 2 %-BIP-Beitrag zu den NATO-Fähigkeitszielen erbringen. Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen, wie beispielsweise in der Entwicklungszusammenarbeit.

Gesellschaftliche Teilhabe fördern

Mit dem heutigen Beschluss werden wesentliche Vorhaben der Regierungskoalition zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe bis 2027 finanziell abgesichert. Das Bürgergeld und die Wohngeldreform sind zentrale Vorhaben, damit die Würde des Einzelnen geachtet, gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert sowie angemessenes und familiengerechtes Wohnen gesichert werden. Das reformierte Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung dauerhaft, zielgenau und verlässlich.

Zukunftschancen von Kindern stärken

Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen verschiedene Familienleistungen gebündelt und der Zugang und die Beantragung vereinfacht werden. Für die neue Familienleistung wurde ab 2025 eine Vorsorge von jährlich 2 Mrd. € in der Finanzplanung vorgesehen. In 2024 werden zur Vorbereitung der Digitalisierungsverfahren 100 Mio. € bereitgestellt. Auch für das Startchancen-Programm haben wir im Finanzplanzeitraum eine zentrale Vorsorge von 3,5 Mrd. € vorgesehen.

Energieversorgung krisenfest machen und transformieren

Wir sehen umfangreiche Mittel für die Absicherung und den Umbau der Energieversorgung vor. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der Bau von Flüssiggasterminals, durch die Deutschland unabhängiger von einzelnen Energielieferanten wird. Einen fundamentalen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet der Klima- und Transformationsfonds (KTF). Über Investitionen aus dem KTF treiben wir die Transformation unserer Volkswirtschaft voran. Die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und der erneuerbaren Energien sind zentrale Aufgabenschwerpunkte. Mit der Übernahme der Halbleiterförderung wird der KTF um einen neuen Förderzweck erweitert.

Bundeshaushalt in den kommenden Jahren konsolidieren

In den Jahren ab 2025 verbleibt ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf von rund 5 Mrd. € pro Jahr. Daher werden wir auch in den kommenden Jahren Ausgaben auf den Prüfstand stellen und den Bundeshaushalt strikt an den aktuellen Handlungserfordernissen ausrichten.

Mit einer strukturell und dauerhaft wirksamen Auflösung dieses Handlungsbedarfs wird zugleich der Grundstein gelegt, um die finanzpolitischen Herausforderungen der Folgejahre bewältigen zu können. Bereits die schon heute absehbaren Belastungen für Sozialausgaben, der Tilgung der krisenbedingt aufgenommenen Kredite und für die Ertüchtigung der Bundeswehr sind enorm.

Soweit für einzelne Maßnahmen für das Jahr 2024 Gesetzesänderungen erforderlich sind, werden diese durch ein Haushaltsfinanzierungsgesetz geregelt werden. Die Bundesregierung wird einen entsprechenden Entwurf bis zum 16. August 2023 ergänzend zum heutigen Beschluss beschließen.

(PM Nr. 09/2023 v. 5.7.2023)

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