Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) vom 25. November 2022 (BGBl. I S. 2105) regelt entsprechend der Verordnungsermächtigung in § 86f des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Einzelheiten zur Steuerberaterplattform und zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach, insbesondere deren Einrichtung und die hierzu erforderlichen Datenübermittlungen sowie die technische Ausgestaltung.
Vom 1. Juli 2023 an soll für weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 Absatz 2 StBerG die Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer beantragt werden können. Die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen in § 86d Absatz 7 und § 86e Absatz 5 des Steuerberatungsgesetzes in der ab dem 1. Juli 2023 geltenden Fassung wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10. März 2023 (BGBl. I Nr. 64) geschaffen. In der Folge sind nunmehr in der StBPPV noch Anpassungen im Hinblick auf die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer erforderlich. Näheres dazu hier.
(Quelle: BMF vom 27.3.2023)