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BMF: Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2024

GZ IV A 8 – S 1450/19/10001 :003; DOK 2022/0957811

Inhalt des oben genannten Schreibens: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2024 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 20. April 2022 – IV A 8 – S 1451/19/10001 :001 – (BStBl I 2022 Seite 583) angefügte Zuordnungstabelle.

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Betriebsprüfung – BMF-Schreiben / Allgemeines“ zum Download zur Verfügung. […]

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(BMF v. 15.12.2022)