Um die Digitalisierung beim Bundeszentralamt für Steuern und insbesondere die Digitalisierung des Steuerrückforderungsprozesses geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion (20/3982). Die Abgeordneten erkundigen sich nach den genauen Zielsetzungen des Prozesses und wollen wissen, ob auch Investoren, Banken Service-Provider und andere Unternehmen mit einbezogen werden sollen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, durch die Digitalisierungsmaßnahmen würden nicht nur die Abläufe bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung vereinfacht, sondern auch der Betrug mit gefälschten Bescheinigungen ausgeschlossen. Zudem könne so missbräuchlichen Steuergestaltungen vorgebeugt werden. Insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung seien dann leichter erkennbar.
(Quelle: hib 565/2022 vom 17.10.2022)