(BT-Drs. 20/3436) GZ: IV B 6 – S 1316/21/10019 :019; DOK: 2022/0696428
Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen stellt einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung
von mehr Steuergerechtigkeit und einer gleichmäßigen Steuererhebung dar. Es wird jedoch
die Plattformbetreiber zunächst vor erhebliche Herausforderungen stellen. Insbesondere werden voraussichtlich zusätzliche Daten erhoben werden müssen. Die notwendigen IT-Lösungen werden auch aufgrund des Fachkräftemangels in diesem Bereich einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber sollte dafür eine ausreichende Vorlaufzeit vorsehen. Mehr hier