Richter am Bundesfinanzhof Dr. Johannes Selder wird mit Ablauf des Monats August 2022 in den Ruhestand treten.
Dr. Johannes Selder, gebürtig in Friedberg (Bayern), begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit im Jahr 1983 in der Bayerischen Finanzverwaltung, wo er überwiegend im Staatsministerium der Finanzen (Referate Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Betriebsprüfung) tätig war. Im Juli 1989 wechselte er als Richter an das Finanzgericht München, dem er – unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung (1992 bis 1996) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof – bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof angehörte.
Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Herrn Dr. Selder dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftsteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senat zugewiesen, dem er bis zu seinem Ausscheiden angehörte.
Der steuerlichen Fachwelt ist er als Mitautor von Standardkommentaren zum Gewerbesteuergesetz und zum Einkommen-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht sowie als Autor zahlreicher Fachbeiträge bekannt.
(Quelle: PM BFH Nr. 034/22 vom 31.8.2022)