Heute hat die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind. Damit kann das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien morgen starten.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat spürbare Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium haben daher am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt.
Dieses Maßnahmenpaket umfasst mehrere Komponenten, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme erweitert worden sind und seit dem 17. Juni 2022 auch das Margining-Absicherungsinstrument bereitsteht, startet nun die vierte Säule des Pakets, das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien.
Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.
Das Programm ist zielgenau konzipiert. Es dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen. Zugleich ist das Programm so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden. Neben den genannten Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.
Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab morgen, den 15.7.22, möglich.
Nähere Informationen zum Zuschussprogramm für energieintensive Industrie
Das Energiekostendämpfungsprogramm ist ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
Deutschland gehört mit Frankreich und Luxemburg zu den ersten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die ein derartiges Programm konzipiert und diesbezüglich vom „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission Gebrauch gemacht haben.
1. Was wird bezuschusst?
Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:
a) 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
b) 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
c) 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
2. Wie wird bezuschusst?
Die unter 1) genannten Fördersätze werden im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen. Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli – September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht.
In einfach gelagerten Fällen kann eine erste Abschlagszahlung i.H.v. 80 % schon innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung – auch für erst zukünftig erwartete Kosten – ausgezahlt werden. Abhängig von den erforderlichen Betrugspräventionsprüfungen kann dies aber auch länger dauern, wobei das BAFA zu einer Zahlung bis Jahresende angehalten ist.
Durch eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung wird sichergestellt, dass nur die Unternehmen ihre Kosten vergemeinschaften, die sich in einer wirklichen Notlage befinden.
3. Werden damit nicht einzelne Unternehmen bevorteilt?
Ziel ist, dort wo die Not am größten ist, zielgerichtete Hilfe zu leisten, d.h. dort wo wegen besonders hohen Energiekosten und der Stellung im internationalen Wettbewerb die Auswirkungen der aktuellen Krise nur schwer zu tragen sind.
Es wurde ein Zuschussprogramm erstellt, das die am stärksten betroffenen Unternehmen in angemessenen Umfang unterstützen soll, ohne aber mit der Gießkanne zu fördern und ohne dass dies den Erdgasverbrauch ankurbelt oder preiserhöhende Effekte auslöst.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/ekdp