BMF und DigitalService GmbH des Bundes entwickeln vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1.7.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4.7.2022 zur Verfügung.
Hinweis:
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Grundsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Örtliche Behörden sind die Finanzämter. Über Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein weiteres Informations- und Service-Angebot finden Sie auf www.finanzamt.de. Das Bundesministerium der Finanzen hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht.