BEZUG BMF-Schreiben vom 28.9.2011 (BStBl. I, 855) vom 24.5.2016 (BStBl. I, 500), vom 16.5.2017 (BStBl. I, 776), vom 6.6.2018 (BStBl. I, 714), vom 2.7.2019 (BStBl. I, 887), vom 23.7.2020 (BStBl. I, 639) und vom 9.7.2021 (BStBl. I, 911) GZ IV C 6 – S 2133-b/21/10002 :003 / DOK 2022/0636189
Inhalt des Schreibens:
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.6) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2022 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 verwendet werden.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 gegeben sein.
Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.