Ab April 2022 bieten die Finanzämter mit einfachELSTER einen neuen Service rund um die elektronische Steuererklärung an, der sich speziell an Personen mit Renten oder Pensionseinkünften richtet, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Oberfinanzpräsident Hans-Joachim Stephan führt dazu aus: „Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung einfachELSTER erspart die bisher notwendige Papierarbeit. Bürgerinnen und Bürger erstellen die Einkommensteuererklärung bequem online und werden dabei Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders einfach.“
Elektronische Bescheinigungen, die dem Finanzamt vorliegen – wie beispielsweise die Rentenbezugsmitteilung – werden dabei automatisch berücksichtigt.
„Die Steuerverwaltung stellt mit einfachELSTER einen neuen, zielgruppenorientierten Service zur Verfügung, der sich durch eine leichte Bedienung sowie Barrierefreiheit auszeichnet. einfachELSTER stellt somit eine Ergänzung des bereits bekannten Services ELSTER dar.“, so Stephan weiter.
Zur Registrierung unter www.einfach.elster.de ist nur das Geburtsdatum sowie die persönliche Identifikationsnummer erforderlich. Bereits wenige Tage nach der Registrierung wird eine Zugangsnummer per Briefpost übersandt, die ausreicht, um die Steuererklärung erstellen zu können.
einfachELSTER kann ab dem 31. März 2022 erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 genutzt werden.
(Oberfinanzdirektion Karlsruhe, PM vom 17.3.2022)