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BFH: Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine als sonstige Leistung

Der BFH hat mit Urteil vom 20.10.2021 – XI R 2/21 – entschieden:

NV: Ein Unternehmer, der in einer Betriebskantine Speisen portioniert, auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck ausgibt sowie das Geschirr und Besteck nach dessen Rückgabe reinigt, erbringt eine sonstige Leistung, die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-469-4