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BStBK: Digitalisierung

Der Berufstand der Steuerberater befindet sich derzeit wie viele andere Berufe in einem starken Umbruch, der sich direkt auf den Arbeitsalltag auswirkt. Die Erwartungen der Mandanten wandeln sich immer stärker und digitale Prozesse gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die sog. „Digital Natives“ sind die neue Unternehmergeneration, die auf digitale Geschäftsmodelle setzen und in Sachen Digitalisierung eine hohe Erwartungshaltung an ihren Steuerberater und die Finanzverwaltung haben.

Ein großer Teil des Berufsstands nutzt die heute bereits vorhandenen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikation. Die weitere Digitalisierung bietet eine große Chance und wird zur Effizienzsteigerung in der Steuerberaterkanzlei führen, wenn sie ganze Prozessbereiche umfasst und fehleranfällige Medienbrüche und Mehrfacharbeiten damit überflüssig macht. Die Bundessteuerberaterkammer treibt diese Entwicklung aktiv voran und begleitet entsprechende Gesetzgebungsverfahren intensiv. Digitale Lösungsansätze sollten aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer zur Komplexitätsreduzierung bspw. im Steuerrecht genutzt werden.

Digitaler Finanzbericht

Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden.

Jahresabschlüsse können künftig an diese Banken und Sparkassen mit dem digitalen Verfahren übertragen werden, wodurch Medienbrüche vermieden werden. Der Digitale Finanzbericht nutzt einen einheitlichen elektronischen Verteilprozess an alle teilnehmenden Banken und Sparkassen auf der Basis des Formats der E-Bilanz. Übertragen werden die Abschlussdaten mit einer Technologie, die den derzeit aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und die gesetzlichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit einhält.

Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IdW) sowie den Finanzinstituten eine Haftungsklarstellungserklärung der Banken und Sparkassen gegenüber den am DiFin-Prozess beteiligten Steuerberatern erarbeitet und erreicht, dass der Berufsstand hier keine Nachteile bei der elektronischen Übermittlung zu befürchten hat.

Weitergehende Informationen sind unter https://www.digitaler-finanzbericht.de zu finden.

(Beitrag abrufbar unter https://www.bstbk.de/de/themen/brennpunktthemen/digitalisierung)