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IDSt: Digitale Transformation der Betriebsprüfung

Umfangreiches Material zur Videokonferenz vom 14. Dezember 2021, veröffentlicht das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) mit verschiedenen Downloads:

Digitalisierung im Ausland – Erfahrungsberichte aus der Steuerberatung Dr. Andreas Kowallik | 14.12.2021: abrufbar unter:

Folgende Themen standen auf dem Programm:

Eröffnung und Begrüßung
• Georg Geberth, Vorstandsvorsitzender des IDSt

Digitalisierung im Ausland – Erfahrungsberichte aus Steuerberatung und Wirtschaft 
• Dr. Andreas Kowallik, Deloitte
• Alexander Kollmann, Schwarz-Gruppe

Perspektiven aus Sicht der Unternehmens- und Verwaltungspraxis 
• Markus Hülshoff, Leiter BP-Referat, Oberfinanzdirektion NRW
• Andreas Wähnert, Betriebsprüfer und Entwickler der Summarischen Risikoprüfung (SRP)
• Barbara Cech, OMV
• Jens Schäperclaus, IDSt-Vorstandsmitglied
• Stefan Groß, PSP, IDSt-Vorstandsmitglied
• Annette Linau, Evonik, IDSt-Vorstandsmitglied
• Moderation: Ute Benzel, EY, IDSt-Beiratsmitglied

Hintergrund:

Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine der dringend anstehenden steuerpolitischen Aufgaben, um Effizienzgewinne und Prozessoptimierungen auf beiden Seiten – Unternehmen und Finanzverwaltung – zu erzielen. Ein Bereich, in dem die Digitalisierung spätestens vor 20 Jahren mit Einführung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Einzug gehalten hat, ist die Betriebsprüfung. Dennoch steht auch sie erst jetzt vor der eigentlichen digitalen Revolution im Sinne einer Umwälzung von Verfahren sowie Erkenntnisquellen, Verifikationsmethoden und Kollaborationsmöglichkeiten.

Um für dieses Themenfeld und den damit verbundenen Reformbedarf eine höhere Aufmerksamkeit in der politischen und öffentlichen Debatte zu bewirken, widmet sich das IDSt zu Beginn der neuen Legislaturperiode der „Digitalen Transformation der Betriebsprüfung“. Die Veranstaltung soll dazu dienen, die politischen Zielvorstellungen mit den technologischen Möglichkeiten und der betrieblichen Praxis abzugleichen und zu verbinden. Im Ergebnis sollen konkrete Handlungsmöglichkeiten in Politik und Verwaltung identifiziert werden, die es im Laufe der Legislaturperiode umzusetzen gilt.

Steuerliche Betriebsprüfungen sind einerseits ein notwendiges Verifikationsinstrument für die Finanzverwaltung, andererseits aber auch ein Kostenfaktor für Unternehmen und Staat. Durch eine weitergehende Digitalisierung der verschiedenen Betriebsprüfungsverfahren unter standardisierter Einbindung der Steuerpflichtigen – von der initialen Datenbereitstellung über die Übermittlung von Anfragen und Antworten bis hin zur Einarbeitung von Prüfungsfeststellungen – können Effizienzgewinne erzielt werden.

Hierfür ist insbesondere die (Fort-)Entwicklung von Datenmodellen für die BP sowie standardisierte Prozess- und Datenschnittstellen erforderlich. Diese sind Voraussetzung für eine (automatisierte) Verarbeitung von Feststellungen und eine Anbindung an sich stets verbessernde steuerliche Kontrollsysteme. Punktuell wurden gesetzliche Regelungen zur Vereinheitlichung von Schnittstellen für die Datenbereitstellung bereits umgesetzt (z.B. Digitale Lohnschnittstelle, DLS oder Schnittstelle für Kassendaten, DSFinV-K). Andernorts sind sie gescheitert (z.B. der geplante § 147b AO). Standards für die Einbindung der Steuerpflichtigen in den Prüfungsprozess selbst (z.B. für Prüferanfragen oder Feststellungen) gibt es derzeit ebenso wenig, wie die angekündigte Rückübermittlung von E-Bilanzen nach Abschluss der BP (Prüferbilanzen).

Standards wären nicht nur eine wichtige und willkommene Voraussetzung für effizientere Betriebsprüfungen. Sie würden zudem eine Anbindung des steuerlichen Kontrollsystems erlauben sowie schnellere Auswertungen der BP-Ergebnisse durch die Finanzverwaltungen und somit die effektivere Allokation von BP-Ressourcen ermöglichen.

Eine wichtige Rolle spielen insbesondere neue und in anderen Bereichen bereits etablierte Technologien (bspw. Business Process Modelling, Process Mining/Anomalieerkennung). Deren Anwendbarkeit zu evaluieren, hat sich das IDSt zum Ziel gesetzt. Daraus sollen Konzepte entstehen, mit denen sich eine stärkere Digitalisierung des steuerlichen Kontrollumfelds erreichen lässt. Durch den Einsatz innovativer Technologien in Verbindung mit robusten steuerlichen Prozessen lassen sich die Fehlerrisiken und hieraus folgende Feststellungen im Rahmen einer Betriebsprüfung maßgeblich reduzieren.

(Quelle: IDST, abrufbar unter https://idst.tax/webtalk/)