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Steuerberaterhaftung: Schadensmindernde Anrechnung von dem Mandanten aufgrund fehlerhafter Beratung verbleibenden steuerlichen Vorteilen

Der BGH hat mit Urteil vom 21. Oktober 2021 – IX ZR 9/21 – entschieden:

Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem Mandanten wegen Festsetzungsverjährung verbleiben, können diese Vorteile bei wertender Betrachtung im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein.(Rn.16)

(Leitsatz)