Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 13 zur Beendigung der Erbringung von Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer nach dem Inkrafttreten des FISG, die Verlautbarung Nr. 14 zur Frage, wann Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse anzusehen sind, die Verlautbarung Nr. 15 zu Art. 17 Abs. 3 AP-VO und dessen Verhältnis zu Art. 41 AP-VO (Rotation) sowie die Verlautbarung Nr. 16 zu dem Stichtag, an dem die Eigenschaft eines Unternehmens als solches von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a Satz 2 HGB beurteilt wird / Fragen und Antworten zur Verlautbarung Nr. 4 ü. F. / 2 veröffentlicht. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.apasbafa.bund.de sowie unter www.wpk.de.
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