Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner –wenn auch „ständigen“– Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn“, hat der BFH entschieden.
Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner –wenn auch „ständigen“– Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn“, hat der BFH entschieden.