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BMF: Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen

Basis for negotiation for agreements for the avoidance of double taxation and the prevention of fiscal evasion with respect to taxes on income and on capital

Das deutsche Abkommensnetz im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen umfasst derzeit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 90 Staaten. Ungeachtet des Einflusses der Musterabkommen der OECD und der Vereinten Nationen werden DBA in einem intensiven Verhandlungsprozess individuell zwischen zwei Vertragsstaaten ausgehandelt. Die Verhandlungsgrundlage dient der Bundesregierung dabei als Ausgangspunkt für Verhandlungen mit einem ausländischen Staat. Sie ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

Mit der Aktualisierung 2026 wurden gegenüber der 2013 veröffentlichten Verhandlungsgrundlage insbesondere die Änderungen am OECD-Musterabkommen 2017 berücksichtigt, welche überwiegend auf den Ergebnissen des G20/OECD-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, sogenanntes „BEPS-Projekt“) beruhen und zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen umsetzen. Zudem wurde die Verhandlungsgrundlage an Änderungen im innerstaatlichen Steuerrecht angepasst.

Die Verhandlungsgrundlage ist kein „starres Muster“. Vielmehr ist bei Abkommensverhandlungen stets eine an den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ausgerichtete Abwägung der Wettbewerbsinteressen des inländischen Wirtschaftsstandortes, der Auslandsaktivitäten exportorientierter deutscher Unternehmen sowie der Sicherung des deutschen Besteuerungsinteresses vorzunehmen. Aufgrund der Unterschiede im innerstaatlichen Recht und der jeweiligen nationalen Abkommenspolitik des anderen Vertragsstaats werden sich daher, je nach Verhandlungssituation, Form und Inhalt von DBA-Regelungen unterscheiden.

BMF, PM v. 3.7.2026