1. NV: Art. 15 Abs. 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung vermittelt keinen Anspruch auf Akteneinsicht (Anschluss an Senatsurteile vom 14.01.2025 – IX R 25/22, BFHE 287, 337, Rz 46; vom 08.04.2025 – IX R 27/22, Rz 12, und vom 15.07.2025 – IX R 25/24, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 48).
2. NV: Die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts gemäß § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung setzt voraus, dass die Tatsachen bezeichnet werden, die den Verfahrensmangel ergeben und nicht nur „auf Verdacht“ eine unvorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank gerügt wird, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen hätte.
BFH, Urteil vom 27.1.2026 – IX R 10/24
(Amtliche Leitsätze)


