Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr erneut steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Sie hat damit die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt.Auch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie sollen die Berufe in der Pflege stärken.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 1. Juli steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Zusätzliche Urlaubstage in der Pflege
Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne 2026 in einem ersten Schritt auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen.
Die Pflegekommission hatte ihre Empfehlungen im November vergangenen Jahres überreicht. Mit der Verordnung werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis 30. September 2028.
Pflegekräfte leisten Herausragendes
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte die Vorschläge der Kommission begrüßt: Pflegekräfte leisteten Herausragendes, sagte Bas. Für dieses „Anpacken und Dabeibleiben” seien gute Löhne zentral, „damit sich auch in Zukunft Menschen gern für den Pflegeberuf entscheiden und die Versorgung von Pflegebedürftigen sichergestellt ist”, so die Ministerin im November.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte erklärt, die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte hätten sich in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert, lägen durchschnittlich sogar höher als von der Pflegekommission nun festgelegt. Neben der finanziellen Komponente wolle die Bundesregierung die Berufe in der Pflege auch durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu erhöhen.
So entwickeln sich die Mindestlöhne
Für Pflegehilfskräfte
| Höhe | |
| aktuell | 16,10 Euro |
| ab 01.07.2026 | 16,52 Euro |
| ab 01.07.2027 | 16,95 Euro |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
| Höhe | |
| aktuell | 17,35 Euro |
| ab 01.07.2026 | 17,80 Euro |
| ab 01.07.2027 | 18,26 Euro |
Für Pflegefachkräfte
| Höhe | |
| aktuell | 20,50 Euro |
| ab 01.07.2026 | 21,03 Euro |
| ab 01.07.2027 | 21,58 Euro |
Aktuell erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Löhne waren zuletzt zum 1. Juli 2025 gestiegen. Die aktuell geltende Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig.
In Deutschland arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, etwa in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Die Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor. Ihre Empfehlungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Die Kommission hat acht Mitglieder: vier von Arbeitgeberseite und vier von Arbeitnehmerseite. Sie amtiert jeweils für fünf Jahre. Die aktuelle Kommission hat ihre Arbeit im Jahr 2021 aufgenommen.


