©IMAGO / CHROMORANGE

BFH: Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden.

BFH, Urteil vom 24.7.2025 – III R 23/23

(Amtlicher Leitsatz)