©IMAGO / Shotshop

FG Niedersachsen: Änderung; Datenübermittlung; Steuerbescheid; Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

1. Bei der Rechtsgrundlage und Rentenart in der Rentenbezugsmitteilung handelt es sich um Daten i.S.d. § 175b Abs. 1 AO.

2. § 175b Abs. 1 AO ist dahingehend auszulegen, dass eine Änderung eines materiell fehlerhaften Bescheides auch möglich ist, wenn die ursprünglich übermittelten Daten zutreffend in der Steuerfestsetzung berücksichtigt und nachträglich korrigierte Daten übermittelt worden sind.

FG Niedersachsen, Urteil vom 7.11.2024 – 2 K 78/24