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BFH: Besetzungsrüge bei Sachentscheidung vor Entscheidung über Ablehnungsgesuch

BFH, Beschluss vom 29.7.2025 – VIII B 66/24

NV: Entscheidet ein abgelehnter Richter in der Sache, bevor über ein gegen ihn gerichtetes nicht offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch entschieden worden ist, kann der Mangel als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung geltend gemacht werden.

(Amtlicher Leitsatz)