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BFH: Online-Poker in der Variante „Pot Limit Omaha“ als im Einzelfall gewerbliche Tätigkeit

1. NV: Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante „Pot Limit Omaha“ können unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (ebenso zur Variante „Texas Hold’em“ bereits Senatsurteil vom 22.02.2023 – X R 8/21, BFHE 280, 104, BStBl II 2023, 811).

2. NV: Auch bei einem auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid ist der Adressat zur Klage befugt, wenn dieser Bescheid hinsichtlich der darin berücksichtigten Einkünfte Bindungswirkung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat.

BFH, Urteil vom 2.4.2025 – X R 26/21

(Amtliche Leitsätze)