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BFH: Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Luxemburg 2012

NV: Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Luxemburg 2012 als Ansässigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht für eine Abfindung, die der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes im Großherzogtum Luxemburg erhalten hat.

BFH, Urteil vom 20.3.2025 – VI R 24/22

(Amtlicher Leitsatz)