Die von der Bundesregierung beschlossene Wachstumsinitiative sieht vor, dass jedes Ressort im Jahr 2024 mindestens zwei Praxischecks durchführt, die zu konkreten Bürokratieentlastungsvorschlägen führen.
Praxischecks des Bundesministeriums der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Jahr 2024 Praxischecks zu drei Themen durchgeführt. Die Dokumentationen dazu sind hier zu finden:
- Digitalisierung der Stromsteuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz [pdf, 169KB]
- Modernisierung der Programmablaufpläne im Lohnsteuerabzugsverfahren [pdf, 96KB]
- Prüfung zur EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) [pdf, 179KB]
Ein Praxischeck ist ein Instrument, das im direkten Austausch mit Stakeholdern bürokratische Hindernisse in behördlichen Verfahren identifiziert. Ziel ist es, rechtliche und praktische Hürden zu erkennen und zu beheben.
Praxischecks können unabhängig von laufenden Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden. Sie nehmen praktische Vorgänge und konkrete Prozesse in den Blick und suchen gemeinsame Lösungen mit allen Beteiligten, gegebenenfalls auch ebenenübergreifend mit Ländern und Kommunen. Dieser praxis- und prozessorientierte Ansatz unterscheidet den Praxischeck von den klassischen Länder- und Verbändeanhörungen zu Regulierungsentwürfen.