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BFH: Zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Zahlt der Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 82 der Insolvenzordnung (InsO) schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, so dass keine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt.

BFH, Urteil vom 29.8.2024 – V R 17/23

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-2965-4