Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. DB Cargo ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der staatseigenen, vertikal integrierten Deutsche Bahn AG („DB AG“).
Auf eine Beschwerde eines Wettbewerbers hin leitete die Kommission im Januar 2022 eine eingehende Prüfung zu den vier folgenden Bereichen ein:
- unbefristeter Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag zwischen der DB AG und DB Cargo, auf dessen Grundlage die DB AG seit 2012 die Verluste von DB Cargo deckt
- Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen durch die DB AG für DB Cargo zu möglicherweise günstigeren Preisen
- vorteilhafte Finanzierungsbedingungen für konzerninternen Darlehen
- Teilübernahme der Besoldung der ehemals bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten und derzeit DB Cargo zugewiesenen Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission stellte fest, dass der Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag eine staatliche Beihilfe umfasste. Der Vertrag wurde nun gekündigt und wird ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gelten. Die drei anderen Maßnahmen stellen nach Auffassung der Kommission keine staatlichen Beihilfen dar: Die konzerninternen Vereinbarungen und die DB Cargo gewährten konzerninternen Darlehen waren Transaktionen im Rahmen des normalen Tagesgeschäfts, bei denen der Staat keinen Einfluss ausübte, und die Teilübernahme der Beamtenbesoldung entsprach den Marktbedingungen.
Die Kommission hat die DB Cargo durch den Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag gewährte staatliche Beihilfe nach den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen geprüft. Sie hat die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, nachdem sie den laufenden Transformations- und Umstrukturierungsplan für DB Cargo geprüft hatte, der ein Maßnahmenpaket zur Straffung der Tätigkeiten des Unternehmens und zur Senkung seiner Kosten vorsieht, um seine langfristige Rentabilität bis Ende 2026 zu gewährleisten. Die Kommission hat festgestellt, dass die die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen durch die von Deutschland zugesagten Veräußerungen von Tätigkeiten und Vermögenswerten von DB Cargo gemindert werden. Zudem berücksichtigte sie, dass der Schienengüterverkehr als emissionsärmere Alternative zum Straßenverkehr unerlässlich ist, um nachhaltige Logistikkreisläufe zu schaffen. Aus diesen Gründen kam sie zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Hintergrund
Nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Umstrukturierungsbeihilfen werden nur genehmigt, wenn der Umstrukturierungsplan gewährleistet, dass das Unternehmen ohne weitere staatliche Unterstützung wieder rentabel wird und einen angemessenen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leistet. Zudem muss der Plan Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere strukturelle Maßnahmen oder Verhaltensmaßregeln) vorsehen, um etwaigen beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen zu begegnen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.50952 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.