Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.
Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis ist eine Folge von zwischenstaatlichen Entwicklungen im Bereich von Telearbeit mit Frankreich und Italien. Es stellt sicher, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann besteuern kann, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten und sofern der Schweiz das Besteuerungsrecht auch staatsvertraglich zufällt. Die Vorlage beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz. Das Parlament hat sie am 14. Juni 2024 gutgeheissen.
(Quelle: ESTV PM vom 16.10.2024)