Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden

Booking.com, eine Gesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in Amsterdam (Niederlande), bietet einen weltweiten Vermittlungsdienst für die Buchung von Unterkünften an. Hotelbetriebe zahlen Booking.com eine Provision für jede Buchung, die von Reisenden über die Plattform vorgenommen wird. Die Hotelbetriebe dürfen zwar alternative Vertriebskanäle nutzen, aber es ist ihnen untersagt, Übernachtungen zu Preisen anzubieten, die unter den auf der Website Booking.com angebotenen Preisen liegen.