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BGH: Zum Anfall einer Terminsgebühr bei Entgegennahme einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Erklärung

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. November 2006 – II ZB 9/06, NJW-RR 2007, 286 Rn. 7).

BGH, Urteil vom 20.6.2024 – IX ZR 80/23

(Amtlicher Leitsatz)