Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt.
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Website unter www.bzst.de/widnr
Zum Beitrag «Aktuelle Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)»