Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 29.3.2021 wurde aktualisiert.
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO“ zum BMF-Schreiben vom 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 26.2.2024 aktualisiert.
Die Anlagen zum BMF Schreiben mit den Ständen vom 1.4.2021, 12.10.2021, 26.7.2022, 24.10.2022, 21.2.2023 sowie 23.10.2023 behalten ihre Gültigkeit für ältere Fälle.
Seit dem 30.1.2024 steht das Zuwendungsempfängerregister auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Verfügung.
(Quelle: PM BZSt vom 5.3.2024)