Betriebsräte können auch nach dem Jahreswechsel weiter Betriebsratssitzungen, Beschlussfassungen und Betriebsversammlungen per Telefon- und Videokonferenz durchführen. Der Gesetzgeber hat den § 129 BetrVG wegen der anhaltenden Pandemie bis 30.6.2021 verlängert.
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