Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.7.2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde nun durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2070 vom 18.8.2023 geändert, die am 1.10.2023 in Kraft getreten ist. Zu den neu gelisteten Ländern gehören Kamerun und Vietnam. Bei den Länderlisten der Financial Action Task Force (FATF) gab es hingegen keine Änderungen. Die WPK hat ihre Übersicht der Listen zuletzt am 3.11.2023 aktualisiert und diese informationshalber unter www.wpk.de im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.
(Neu auf WPK.de vom 3.11.2023)