Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 27.9.2023 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Post-Implementation Review von IFRS 9 (Teil 2: Wertminderung) an den IASB übermittelt.
Darin äußert es, dass nach seiner Auffassung die Wertminderungsvorschriften prinzipiengetreu sind und zu nützlichen Informationen führen.
Wenngleich die Kosten der Einführung des neuen Wertminderungsmodells teilweise hoch gewesen seien, würden die laufenden Kosten als moderat eingeschätzt. Sie erschienen angesichts der nützlicheren Finanzinformationen gerechtfertigt.
Insgesamt sei das neue Wertminderungsmodell in der Bilanzierungspraxis gut anwendbar, etwaige Anwendungsfragen und Herausforderungen seien nach Einführung und nunmehr fast fünfjähriger Anwendung weitgehend geklärt worden. Entsprechend äußert das DRSC in seiner Stellungnahme nur einzelne gezielte Kritikpunkte bzw. macht Verbesserungsvorschläge für die Standardsetzung.
Die Stellungnahme folgt auf das entsprechende Konsultationsdokument (sog. RfI – Request for Information). Insgesamt besteht der Post Implementation Review (PiR) zu IFRS 9 aus drei Teilen. Weitere Informationen zum abgeschlossenen ersten Teil (Kategorisierung und Bewertung) finden Sie auf der entsprechenden Projektseite des DRSC.